Aufbauseminar
Aufbauseminar für Fahranfänger
Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Starten Sie zeitnah, damit Sie schnellstmöglich wieder sicher auf der Straße unterwegs sind.
- 4 Sitzungen
- jeweils 135 Minuten, verteilt über 2 bis 4 Wochen
- 1 Fahrprobe
- etwa 30 Minuten, in Gruppen von höchstens 3 Teilnehmern
- 6–12
- Teilnehmer pro Seminar
- max. 1
- ASF-Sitzung pro Tag erlaubt
Ablauf
Wie das Seminar aufgebaut ist
Zu Dauer und Ablauf gibt es genaue Vorgaben aus der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das Seminar soll Fahranfänger dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern.
Sitzungen
4 × 135 Minuten
Inhalt: Diskussion des Verkehrsverhaltens, Identifikation von Gefahren und Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten. Die Sitzungen finden in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen statt, pro Tag ist nur eine Sitzung erlaubt.
Fahrprobe
Etwa 30 Minuten
Ziel: Analyse des Fahrverhaltens im Straßenverkehr mit anschließender Besprechung. Die Fahrprobe liegt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung und findet in Gruppen von höchstens 3 Teilnehmern statt. Jeder fährt 45 Minuten — mit einem Fahrzeug genau jener Fahrzeugklasse, mit der der Verstoß begangen wurde.
Wann ein Aufbauseminar angeordnet wird
Wer innerhalb der zweijährigen Probezeit auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Das Seminar soll dabei unterstützen, sich zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig zu verhalten.
Besonderes Aufbauseminar bieten wir nicht an
Wer in der Probezeit gegen die 0-Promille-Grenze verstößt, muss an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Im Gegensatz zum normalen ASF-Seminar ist bei Nachschulungen wegen Alkohol- und Drogenverstößen immer ein Verkehrspsychologe anwesend. Diese Form des Aufbauseminars bieten wir nicht an.
Warum Sie die Frist einhalten sollten
Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat.
Fragen und Antworten
Rund um die Nachschulung
Was erwartet mich bei der Nachschulung ASF?
Für Dauer und Ablauf gibt es genaue Vorgaben aus der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das ASF-Seminar findet mit 6 bis 12 Teilnehmern statt. Sie nehmen an 4 Sitzungen à 135 Minuten teil, die in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen liegen. Pro Tag darf nur eine Sitzung besucht werden.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung ist eine Fahrprobe abzulegen. Sie findet in Gruppen von maximal 3 Teilnehmern statt; jeder fährt 45 Minuten mit einem Fahrzeug genau jener Fahrzeugklasse, mit der der Verstoß begangen wurde.
Was passiert, wenn ich nicht am Aufbauseminar teilnehme?
Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und wird entsprechend strafrechtlich belangt.
Kann ich mehrere Sitzungen an einem Tag absolvieren?
Nein. Pro Tag darf nur eine ASF-Sitzung besucht werden. Die vier Sitzungen verteilen sich auf einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen.
Führen Sie auch das besondere Aufbauseminar durch?
Nein. Das besondere Aufbauseminar bei Alkohol- und Drogenverstößen bieten wir nicht an, weil dort immer ein Verkehrspsychologe anwesend sein muss. Für das reguläre ASF-Seminar sind Sie bei uns richtig.
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Schriftlich per E-Mail
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E-Mail schreibenNennen Sie uns in der Anfrage bitte Ihre Frist und die Fahrzeugklasse, mit der der Verstoß begangen wurde — dann finden wir den passenden Termin.
Frist im Blick? Dann los.
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